Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege
Pflegeleistungen ganz auf Ihren Bedarf abgestimmt
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Körperpflege, Reinigung der Wohnung
Die aktivierende Körperpflege ist Bestandteil der Grundpflege und umfasst folgende Hilfestellungen entsprechend des Leistungskataloges der Pflegekassen SGB XI und Sozialämter SGB XII. Die Körperpflege richtet sich nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen jedes einzelnen Patienten, als auch dem Grad der Immobilität.
Die aktivierende Grundpflege umfasst:
Kleine Körperpflege
Große Körperpflege
Hilfestellung beim Duschen oder Baden
Fußbad
Haarpflege
Rasur
Nagelpflege
Mund und Zahnhygiene
Hautpflege
Hilfe beim Anziehen und Auskleiden
Weitere Bestandteile der aktivierenden Grundpflege sind
Hilfe bei oralen Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
Planung von Mahlzeiten (fahrbarer Mittagstisch)
An- und Ausziehen
Förderung von Beweglichkeiten
Lagern, Bett machen/richten
Mobilisierung
Darm- und Blasenentleerung, Toilettengäng
Tätigkeiten in der Häuslichkeit, welche nicht Bestandteil der Grundpflege sind
Zubereitung kalter und warmer Mahlzieten
Säubern der Wohnung
Spülen des Geschirrs und säubern der Arbeitsflächen
Wäsche wechseln und waschen
Einkäufe für den täglichen Bedarf der Patienten
Anleiten der Patienten bei noch möglichen täglichen Verrichtungen im Haushalt
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